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Drohender Personalengpass in den Gemeindestuben

15. Februar 2022

Drohender Personalengpass in den Gemeindestuben

SPÖ bringt Resolution zur besseren Entlohnung von Gemeindebediensteten ein

Bereits in der Hälfte der Gemeinden wurde die von der SPÖ verfasste Resolution bereits eingebracht bzw. beschlossen. Die Resolution richten sich an den OÖ. Landtag und beinhaltet die Evaluierung des Oö. Gemeindedienstes und eine gezielte und rechtzeitige Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die Adaptierung des Gehaltsschemas für die Bediensteten der Oö. Gemeinden und Gemeindeverbände im Sinne einer allgemeinen Anhebung der Gehälter.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es zunehmend schwierig wird für Gemeinden, geeignete Mitarbeiter, insbesondere im handwerklichen Bereich, zu finden. Der öffentliche Dienst als Arbeitgeber ist im direkten Wettbewerb mit der Privatwirtschaft nicht ausreichend konkurrenzfähig. Mögliche Vorteile, wie Sicherheit des Arbeitsplatzes, Familienfreundlichkeit und Gemeinwohlorientierung, dürfen nicht durch starre Entwicklungs- und Gehaltsmodelle konterkariert werden.

„Potenzielle MitarbeiterInnen, welche grundsätzlich an einer Tätigkeit im Gemeindedienst interessiert und auch fachlich geeignet wären, lehnen Stellenangebote aufgrund der geringen Entlohnung ab. Es besteht die Gefahr, dass die offenen Stellen nicht mehr besetzt und somit die erforderlichen Arbeiten nicht mehr erfüllt werden können“, zeigt sich Bundesrat Bgm. Dominik Reisinger von der Notwendigkeit der Resolution überzeugt.

Wir sehen immer öfter, dass es nur wenig BewerberInnen für offene Stellen gibt. Ein Grund dafür ist, die geringe Entlohnung. Die Aufgaben im Gemeindedienst werden immer vielfältiger, komplexer und umfangreicher. Für zusätzliche Aufgaben und Verantwortung erfolgt keine adäquate Gegenleistung für die einzelnen MitarbeiterInnen“, kommt Unterstützung von Feldkirchens Bürgermeister David Allerstorfer.

Starres System

Die Gemeinden sind an das Gehaltsschema für Gemeindebedienstete nach dem Oö. GDG 2002 i.d.g.F. iVm der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung und der Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2019 gebunden. Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen können Gemeinden derzeit selbst keine finanziellen Anreize für MitarbeiterInnen schaffen.

Rohrbach, 15. Februar 2022

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