Auf Initiative von SPÖ-Landesrätin Birgit Gerstorfer: Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 beschlossen
Ab dem 11. Jänner 2021 können finanziell schlechter gestellte Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher den Heizkostenzuschuss des Landes in Anspruch nehmen. Auf Antrag der SPÖ-Parteivorsitzenden Birgit Gerstorfer wurden dafür in Summe 2,8 Millionen Euro im Sozial-Budget des Landes vorgesehen. Im vergangenen Jahr konnte 14.931 Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern mit dem Heizkostenzuschuss geholfen werden.
„Gerade finanziell schlechter gestellte Personen müssen einen überdurchschnittlich großen Anteil ihres Einkommens für das Heizen aufwenden. Hier ist die Gemeinschaft gefragt, einkommensschwachen Menschen solidarisch unter die Arme zu greifen. Allein im vergangenen Jahr konnten durch den Zuschuss wieder Familien unterstützt werden“, so Bezirksparteivorsitzender Bundesrat Bgm. Dominik Reisinger und Birgit Gerstorfer, die als Sozial-Landesrätin den Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht hat.
Der Heizkostenzuschuss für den Winter 2020/2021 beträgt einmalig 152 Euro und gebührt allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2020 nicht überschreitet. Erstmals sind auch Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebezieher anspruchsberechtigt
Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss 2020/21 betragen für:
- Alleinstehende: 950 Euro
- Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro (Erhöhung je Kind: 240 Euro)
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft vom 11. Jänner 2021 bis zum 23. April 2021. Anträge können in den Gemeindeämtern bzw. Magistraten gestellt werden. Ein Antragsformular wird ab dem Beginn der Antragsfrist auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at zum Download bereitstehen.
Rohrbach, 18. Dezember 2020