Medienaktion zum Thema „Junges Wohnen 5×5“
Niedrige Einstiegsgehälter, lange Ausbildungszeiten und prekäre Dienstverhältnisse zum Berufseinstieg machen es jungen Menschen schwer, sich eine eigene Wohnung ermöglichen zu können. Besonders deshalb, weil die Mieten in den vergangenen Jahren jeweils deutlich stärker als die allgemeine Teuerung angestiegen sind. So gab es laut dem Immobilienpreisspiegel 2014 der Wirtschaftskammer in unserem Bezirk Mietpreissteigerungen von mehr als 5 Prozent (5,3 % bei Wohnungen in normaler Lage, 7,7 % bei Wohnungen in guter Lage) gegenüber dem Vorjahr.
Für junge Leute zwischen 20 und 29 Jahren mit einem Median-Jahreseinkommen von 14.472 Euro (laut Statistik Austria, Datenbasis 2013) sind derartige Ausgaben für Wohnraum – ohne Heizung, Strom und Telefon – kaum oder gar nicht mehr leistbar.
Das 5×5-Modell macht Junges Wohnen leistbar
Dass Junges Wohnen im Bezirk Rohrbach leistbar sein kann, beweist das in der Stadt Steyr bereits erprobte 5×5-Modell. Dort werden „Startwohnungen“ für Junge in den ersten Jahren gefördert, damit diese nur 5 Euro Miete/m² inkl. Betriebskosten bezahlen müssen. Nach Auslaufen des Förderzeitraums hat sich bei einigen Jungen auch das Gehalt bereits etwas verbessert, und sie können die Wohnungen zum regulären Mietzins ohne Förderung weiter bewohnen. Nach diesem Vorbild hat der SPÖ-Landtagsklub gemeinsam mit den Jugendorganisationen SJ (Sozialistische Jugend), JG (Junge Generation) und der FSG-Jugend (Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) ein für ganz Oberösterreich taugliches Modell entwickelt. Mit weniger als einem Prozent des Landes-Wohnbaubudgets könnten demnach mehr als 1000 Junge Wohnungen sofort gefördert werden.
Aktionsstände und Resolutionen in den Gemeinden
„Das 5×5-Modell macht Wohnen in Rohrbach wieder leistbar. Rasch und wirksam. Deshalb haben wir uns entschlossen, mit diesem Modell zu den Jungen und Wohnungssuchenden zu gehen. Wir wollen die Bevölkerung sachlich informieren und als Partnerin für leistbares Wohnen gewinnen“, argumentiert SPÖ-Bezirksvorsitzender Bgm. Dominik Reisinger.
„Dazu werden wir in den kommenden Wochen und Monaten in den Gemeinden Aktionsstände zu dem Thema organisieren. Neben Info- und Verteilmaterialien soll es für die Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich in eine Unterschriftenliste einzutragen und mit ihrem Eintrag das Projekt 5 x5 zu unterstützen. Weiters werden wir in den Gemeinderäten Resolutionen einbringen, die die OÖ. Landesregierung sowie den OÖ. Landtag auffordern, gemeinsam mit den Gemeinden ein Modell „5 x 5“ vor Ort zu entwickeln. Die Resolution wurde in Kleinzell bereits beschlossen, in anderen Gemeinden steht sie auf der nächsten Tagesordnung.
Fakten zum Projekt Junges Wohnen 5 x5:
„5×5 – Junges Wohnen“ heißt konkret:
- Eine fixe Miete von 5 Euro/m² brutto inkl. Betriebskosten (ohne Heizung)
- Für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren
- Einmalige Inanspruchnahme möglich
- Für Junge zwischen 18 und 30 Jahren
- Wohnungsgröße maximal 60 m² plus weitere 10 m² pro zusätzlicher Person
- 5×5-Wohnung muss Hauptwohnsitz sein
Wenn zum Beispiel die marktübliche Miete einer Wohnung 8 Euro/m² inkl. Betriebskosten (ohne Heizung) wäre, dann fördert das Land 3 Euro/m², um eine 5×5-Wohnung um günstige 5 Euro/m² zu ermöglichen. Die Gesamtkosten für ein Jahr würden bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung 2.160 Euro betragen.
Um eine 5×5-Wohnung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Einkommensgrenzen eingehalten werden: maximal 1.400 Euro netto pro Monat für eine Person, bzw. 1.900 Euro netto für zwei Personen zuzüglich 350 Euro für jede weitere Person oder Kind.
Was gilt sonst noch bei „5×5 – Junges Wohnen“?
- Nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums kann die Wohnung zur Normalmiete weiterbewohnt werden.
- Wohnbeihilfe gibt es nicht zusätzlich, aber es gilt ein Verschlechterungsverbot.
- Sollte die Wohnbeihilfen-Regelung im Einzelfall günstiger kommen, dann gilt diese.
Welche Wohnungen kommen für „5×5 – Junges Wohnen“ in Frage?
- Ausstattungskategorie A oder B gemäß Mietrechtsgesetz
- Verfügbare Wohnungen – zum Beispiel aktuelle Leerstände (z.B. 600 Genossenschaftswohnungen laut Wohnbauanfrage)
Um einen angemessenen Wohnstandard für „Junge Wohnungen“ zu sichern, sollen nur die beiden höchsten Kategorien des Mietrechtsgesetzes A oder B in Frage kommen. Diese gewährleisten eine angemessene Ausstattung mit den erforderlichen Nebenräumen wie WC, Bad, Küche, Vorraum sowie einer Heizung.
Vorteile von „5×5 –Junges Wohnen“ gegenüber dem Modell des Wohnbaureferenten
- Wohnungen, die am Markt sind, können sofort eingesetzt werden
- Überschaubare Kosten für MieterInnen und öffentliche Hand
- Gemeinde hat Gestaltungsspielraum durch Auswahl der Objekte
- Junge müssen nach Zeitablauf nicht ausziehen
- Auch Einzelwohnungen oder Häuser mit wenigen Wohnungen können zu „5×5 – Junges Wohnen“ werden
- Keine steigende Annuitätenbelastung wie im Wohnbaureferenten-Modell
- Hohe Flexibilität, weil beliebig viele Wohnungen zu „5×5 – Junges Wohnen“ gewidmet und auch wieder rückgewidmet werden können (etwa wenn sie nach dem 5-Jahres-Zeitraum weiter bewohnt werden)
In den meisten Gemeinden kann mit dem 5×5-Modell sofort und wirksam Junges Wohnen leistbar gemacht werden. Verfügbare Leerstände können genutzt werden, zu teure Wohnungen – etwa aufgrund von Annuitätenbelastungen – können wieder für Mieter attraktiviert werden.
Online-Auftritt unter: www.jungeswohnen.rocks
Die wichtigsten Informationen zum 5×5-Modell für Junges Wohnen sind auf der neu errichtetet Website des SPÖ Landtagsklubs www.jungeswohnen.rocks rasch verfügbar. Auf der Seite findet der/die Benutzer/in einen „Wohnungsrechner“. Dort kann er oder sie seine Wunsch-Wohnungsgröße eingeben und wird über die durchschnittlichen Mietkosten für eine derartige Wohnung im jeweiligen Bezirk informiert. Gleichzeitig wird die mögliche Ersparnis durch das 5×5-Modell aufgezeigt. Weiters kann man online seine Unterstützung mittels Eintragung in eine Unterschriftenliste erklären.