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Bundesrätin Elisabeth Reich: News aus dem Parlament 07/2015

Steuerreform beschlossen – ArbeitnehmerInnen werden entlastet


Änderung bei der KESt 

Das Gesetz schafft mit Verfassungsmehrheit die Möglichkeit, zwei verschiedene Steuersätze zur Kapitalertragssteuer (KESt) vorzusehen. Im Zuge der Steuerreform werden künftig Erträge aus Sparbüchern und Girokonten weiterhin mit 25% besteuert, alle anderen Kapitalerträge aber mit 27,5%.

Aktiv gegen den Steuerbetrug

Es wird ein zentrales Kontoregister eingerichtet, das ausweist, wer welche Konten besitzt. Wenn es Zweifel an der Richtigkeit der Steuer-Angaben gibt, wird es den Finanzbehörden möglich sein, in Konten Einschau zu halten. Innerhalb von drei Tagen prüft ein Richter, ob die formalen Voraus-setzungen für die Konteneinsicht vorliegen.

Steuerreform      

Ab dem 1. Jänner 2016 gibt es für die Menschen mehr Geld. Insgesamt 5,2 Mrd. Euro beträgt die Entlastung, von der über 6 Millionen Menschen profitieren –  besonders jene mit niedrigen und mittleren Einkommen. Auch Menschen mit sehr geringem Einkommen und PensionistInnen erhalten über die Negativsteuer in Zukunft mehr Geld zurück.

Die Gegenfinanzierung setzt sich aus dem Kampf gegen Steuerbetrug, vermögensbezogenen Steuern, sinnvollen Einsparungen bei der Verwaltung und Konjunktureffekten zusammen.

Das zentrale Kontoregister und die Kontoeinschau sind historische Schritte, mit denen Österreich an internationale Regeln anschließt.

Einlagensicherung

Die nationalen Einlagensicherungssysteme in Österreich sichern jedem Kunden pro Bank mit 100.000 Euro ab. Unter bestimmten Umständen werden zeitlich begrenzt Einlagen bis zu 500.000 Euro gedeckt (z.B. wenn die Einlagen gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke wie z.B. Pensionsantritte erfüllen).

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